BAföG-Leistungsbescheinigungen nach §48 BAföG
Grundsätzlich müssen Studentinnen/Studenten des Maschinenbaus, die weiterhin gefördert werden möchten, nach dem 4. Fachsemester im Bachelor ihre Leistungen nach §48 BAföG beurteilen lassen. Diese Leistungsbescheinigungen werden ausschließlich persönlich und nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Lehre des Instituts ausgestellt. Das notwendige Formular für das Studentenwerk können Sie unten auf der Seite herunterladen. Füllen Sie es bitte bereits zuhause aus. Zeitpunkte der Leistungsausstellung:
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Bis zum 4. Monat des 4. Fachsemesters. Sie erhalten in diesem Fall eine Leistungsbescheinigung über den „zum Ende des 3. Fachsemesters üblichen Leistungsstandard“. Dafür müssen Sie mindestens 51 LP nachweisen können.
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Im 5. und 6. Monat des 4. Fachsemesters Sie erhalten zu diesem Zeitpunkt eine Leistungsbescheinigung über den "zum Ende des 3. Fachsemesters üblichen Leistungsstand", wenn Sie mindestens 51 LP nachweisen können. Zusätzlich erhalten Sie in diesem Zeitraum die folgende Bescheinigung zur Vorlage beim Studentenwerk: "Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können die Leistungen zum Ende des 4. Fachsemesters noch nicht bestätigt werden, da die Leistungen des aktuellen Semesters aus studienorganisatorischen Gründen noch nicht geprüft bzw. belegt werden konnten.".
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In den ersten vier Monaten des 5. Fachsemesters Sie erhalten dann die Bescheinigung über den: "zum Ende des 4. Fachsemesters üblichen Leistungsstand", hierfür müssen Sie 60 LP nachweisen können. In diesem Fall erhalten Sie Ihre Förderung nur rückwirkend ab Beginn des 5. Fachsemesters.
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Sonderfall: Prüfungen vorgezogen Studierende, die schnell studieren und daher Prüfungen zeitlich nach vorne gezogen haben, können eine Bescheinigung über "den zum Ende des 4. Fachsemesters üblichen Leistungsstand" (60 LP) bereits nach dem 3. Fachsemester erhalten.
Wichtig: Zu Ihrem vereinbarten Termin zur Ausstellung der BAföG-Leistungsbescheinigung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
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Auszug Noten mit Leistungspunkten des Prüfungsamtes
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Ausgefülltes Formular „Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG“
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Gültigen Studentenausweis,
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Nachweise über Ihre Prüfungsleistungen
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Falls vorhanden: Bachelorzeugnis
Jens Baur
Dipl.-Ing.Abteilungsleiter Lehre | Fachstudienberater Maschinenbau